Weil die Zukunft am Anfang steht...

...informieren wir Sie auch über Fördermöglichkeiten.

 

 

BAFA-Beratungsförderung und Ihr Beratungszuschuss

Zahlreiche Unternehmen suchen angesichts der Corona-Krise und der damit verbundenen Probleme Hilfe. Neben den von den Bundesländern koordinierten Sofortzahlungen für die akute Corona-Hilfe hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, seine Hilfsangebote ebenfalls ausgebaut.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können aktuell von Förderungen und Zuschüssen für Beratungsleistungen profitieren. 90% Kostenübernahme bei sind möglich.

 

Was wir dabei für Sie tun können?

Als zertifizierter BAFA-Berater (Unternehmens-ID 163988) bieten wir Ihnen von der Antragstellung bis zur Beratung die notwendige Unterstützung und Expertise. Wir gestalten die Inanspruchnahme der Förderung für Sie klar, deutlich und unkompliziert. Sie haben die Chance, gestärkt aus der Krise hervorzugehen und ohne Kosten für Sie Beratungsleistungen zu nutzen. Sollten Sie danach noch weiteren Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen auch dafür zur Verfügung.

 

 

 

 

Als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU) und zertifizierte BAFA-Beratung verpflichten wir uns selbstverständlich zur richtlinienkonformen Durchführung unserer Beratungsleistungen und nutzen für Sie und unser Unternehmen die vorgeschriebenen Qualitätssicherungssysteme.

 

Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows im Detail

Kleine und mittlere Unternehmen konnten schon seit Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie von einer Förderung von Beratungsleistungen profitieren, wenn auch in viel geringerem Maße. Die geförderten Beratungen umfassen dabei

  1. Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  2. Spezielle Beratungen für Unternehmen
    • die von Unternehmerinnen geführt werden
    • die von Migranten/Migrantinnen geführt werden
    • die von Unternehmern/Unternehmerinnen mit Behinderung geführt werden
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
    • zur Gestaltung der Arbeit von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit Behinderung
    • zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung
    • zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz

 

Welche Unternehmen sind ohnehin unter welchen Voraussetzungen förderungsberechtigt?

Die Rahmenrichtlinie sieht grundsätzlich drei Module vor.

Modul 1 ist konzipiert für Jungunternehmen, die vor bis zu zwei Jahren gegründet wurden. Es können allgemeine und spezielle Beratungen in Anspruch genommen werden.

  • Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4000€
  • Fördersatz von 50% (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Region Lüneburg)
  • Förderhöchstsatz 2000€

Zielsetzung: Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung des Jungunternehmens.

 

Modul 2 ist konzipiert für Bestandsunternehmen, die vor mehr als zwei Jahren gegründet wurden. Es können allgemeine und spezielle Beratungen in Anspruch genommen werden.

  • Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3000€
  • Fördersatz von 50% (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Region Lüneburg)
  • Förderhöchstsatz 1500€

Zielsetzung: Ergänzung und Vertiefung des Unternehmenspotenzials und der Handlungskompetenz.

 

Modul 3 ist konzipiert für Unternehmen in Schwierigkeiten. Es können Beratungen zum Thema Unternehmenssicherung gefördert werden, zusätzlich können zur Vertiefung und weiteren Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit auch Folgeberatungen gefördert werden.

  • Maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3000€
  • Fördersatz bundesweit 90%
  • Förderhöchstsatz 2700€

Zielsetzung: Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit und Vorbeugung von Entlassungen.

 

Klärung offener Fragen

  • Sind Sie ein förderfähiges KMU?
    • Das erfahren Sie hier.
  • Wo finden Sie die entsprechenden Anträge und Informationsmaterialien?
    • Die Formulare finden Sie hier.
  • Wo finde ich die entsprechende Änderung der Rahmenrichtlinie?
    • Die entsprechende Passage finden Sie hier.